Ehemalige deutsche Zwangsarbeiter können sich nun auf eine finanzielle Entschädigung freuen:
Die Durchführung der Richtlinie der Bundesregierung über eine Anerkennungsleistung an ehemalige deutsche Zwangsarbeiter wird durch das Bundesverwaltungsamt übernommen.
Unsere Kanzlei beantwortet die in diesem Zusammenhang entstehenden Fragen und unterstützt Sie bei der Antragstellung. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
RA Andreas Krämer LL.M.
01.09.2016