
13.07.2026
Eigenbedarf anerkannt – Kündigung trotzdem unwirksam: Der Sperrfristen-Fallstrick
Einleitung
Eigenbedarf ist einer der häufigsten Kündigungsgründe im Mietrecht – und einer der konfliktreichsten.
Ein aktueller Fall zeigt: Selbst wenn der Eigenbedarf zweifelsfrei echt ist, kann die Kündigung trotzdem scheitern. Der Grund liegt oft in einer Vorschrift, die viele Vermieter gar nicht auf dem Schirm haben.
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Der Fall im Überblick
Eine Familie hatte ihre Immobilie in eine GbR eingebracht. Als die Tochter der Familie für ihre Ausbildung umziehen wollte, sprach die GbR eine Eigenbedarfskündigung gegenüber dem Mieter aus.
Der Mieter weigerte sich auszuziehen. Die GbR klagte – bis vor den Bundesgerichtshof.
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Die Entscheidung des Gerichts
Der BGH erkannte den Eigenbedarf der Tochter grundsätzlich an. Auch am ernsthaften Überlassungswillen der GbR gab es keine Zweifel.
Trotzdem hielt der BGH die Kündigung für unwirksam – wegen einer gesetzlichen Kündigungssperre nach § 577a BGB. Diese Regelung schützt Mieter in bestimmten Konstellationen für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren vor einer Eigenbedarfskündigung, insbesondere wenn Wohnraum nachträglich in eine Personengesellschaft eingebracht wurde.
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Warum das Urteil wichtig ist
Für Vermieter, die ihre Immobilie über eine GbR oder ähnliche Konstruktion halten, ist das ein wichtiges Warnsignal: Ein rechtlich einwandfreier Eigenbedarf schützt nicht automatisch vor einer unwirksamen Kündigung.
Für Mieter bedeutet das Urteil: Es lohnt sich, bei einer Eigenbedarfskündigung genau zu prüfen, wem die Immobilie tatsächlich gehört und ob eine gesellschaftsrechtliche Konstruktion vorliegt, die eine Kündigungssperre auslösen könnte.
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Fazit
Eigenbedarf ist nicht gleich Eigenbedarf – die konkrete Eigentümerstruktur der Immobilie kann über Erfolg oder Scheitern einer Kündigung entscheiden.
Vermieter mit GbR-Konstruktionen sollten vor einer Kündigung unbedingt prüfen lassen, ob eine Sperrfrist greift.
Mieter, die eine Eigenbedarfskündigung erhalten, sollten die Eigentumsverhältnisse genau hinterfragen, bevor sie ausziehen.

Rechtsanwalt Andreas Krämer