
27.10.2026
Homeoffice einfach gestrichen? Nicht ohne triftigen Grund
Jahrelang zweimal pro Woche im Homeoffice, und plötzlich heißt es: nur noch ein Tag.
Muss man sich das gefallen lassen? Ein Arbeitsgericht sagt: nicht ohne guten Grund.
Der Fall im Überblick
Ein IT-Mitarbeiter war seit 2014 beim Arbeitgeber beschäftigt. Er wohnte in einer anderen Stadt und betreute ein schulpflichtiges Kind. Über viele Jahre arbeitete er regelmäßig im Homeoffice, besonders montags und freitags.
Im Sommer 2025 ordnete der Vorgesetzte an: nur noch ein Tag pro Woche. Als Grund nannte der Arbeitgeber organisatorische Probleme in der Abteilung und Schwierigkeiten bei einem größeren IT-Projekt.
Die Entscheidung des Gerichts
Das Arbeitsgericht Düsseldorf entschied zugunsten des Mitarbeiters.
Der Arbeitgeber durfte das Homeoffice nicht ohne guten Grund deutlich einschränken. Die angeführten organisatorischen Gründe reichten dem Gericht nicht aus.
Besonders ins Gewicht fiel die langjährige gelebte Praxis. Wer Homeoffice über Jahre ermöglicht hat, kann es nicht einfach nach Belieben kürzen.
Warum das Urteil wichtig ist
Einen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice gibt es nicht. Aber etablierte Regelungen genießen einen gewissen Schutz.
Wer seit Jahren im Homeoffice arbeitet, kann sich auf diese Praxis berufen, wenn der Arbeitgeber sie ohne nachvollziehbaren Grund ändern will.
Betroffen sind Millionen Beschäftigte, besonders mit familiären Verpflichtungen.
Fazit
Homeoffice-Regelungen sind nicht beliebig widerrufbar. Der Arbeitgeber braucht sachliche Gründe.
Dokumentieren Sie, seit wann und in welchem Umfang Sie im Homeoffice arbeiten.
Wir prüfen gern, ob die Einschränkung in Ihrem Fall zulässig ist.

Rechtsanwalt Andreas Krämer