Ein Vater sitzt an einem Küchentisch mit seiner ca. 8-jährigen Tochter, beide lachen über ein gemeinsames Puzzle, natürliches Licht durch ein Fenster, dokumentarischer Editorial-Stil, hohe Detailtiefe, keine Texte im Bild.

08.07.2026

Kein Wechselmodell-Rabatt: Warum der Kindesunterhalt trotz mehr Umgang gleich bleibt

Einleitung

Viele getrennte Eltern glauben: Wer mehr Zeit mit dem Kind verbringt, muss weniger Unterhalt zahlen.

So einfach ist es nicht.

Der Bundesgerichtshof hat mit einer aktuellen Entscheidung klargestellt, wo die Grenze zwischen „erweitertem Umgang" und einem echten Wechselmodell verläuft – und was das für Ihre Unterhaltspflicht bedeutet.

Der Fall im Überblick

Ein Kind verbrachte einen erheblichen Teil seiner Zeit beim Vater – deutlich mehr als das klassische „Jedes-zweite-Wochenende"-Modell. Der Vater ging davon aus, dass sich sein Barunterhalt dadurch spürbar reduzieren müsse.

Die Mutter, bei der das Kind weiterhin seinen Lebensmittelpunkt hatte, sah das anders.

Der Fall landete beim Bundesgerichtshof.

Die Entscheidung des Gerichts

Der BGH bestätigte: Solange das Kind seinen Lebensmittelpunkt eindeutig bei einem Elternteil hat, bleibt dieser Elternteil von der Barunterhaltspflicht befreit – auch wenn der andere Elternteil deutlich mehr als üblich betreut.

Ein echtes Wechselmodell liegt erst vor, wenn beide Eltern die Betreuung annähernd hälftig übernehmen und die Verantwortung vergleichbar verteilt ist.

Selbst ein Betreuungsanteil von rund 45 Prozent führt nicht automatisch zur Annahme eines Wechselmodells. Entscheidend ist die Gesamtbetrachtung der Betreuungssituation – nicht nur die Anzahl der Übernachtungen.

Warum das Urteil wichtig ist

Für unterhaltspflichtige Elternteile bedeutet das: Ein größerer Betreuungsanteil allein reicht nicht, um die Zahlungspflicht zu reduzieren.

Für betreuende Elternteile schafft das Urteil Planungssicherheit – sie müssen nicht befürchten, plötzlich anteilig für den Barunterhalt aufkommen zu müssen, nur weil der andere Elternteil mehr Zeit mit dem Kind verbringt.

Wichtig zu wissen: Zusätzliche, konkret nachweisbare Betreuungskosten können dennoch eine Anpassung des Unterhalts rechtfertigen – hier lohnt sich eine genaue Prüfung im Einzelfall.

Fazit

Mehr Umgang bedeutet nicht automatisch weniger Unterhalt. Das hat der BGH nun unmissverständlich klargestellt.

Für Eltern in Trennungssituationen ist das eine wichtige Orientierung – gerade weil viele mit falschen Erwartungen in eine Unterhaltsverhandlung gehen.

Wenn Sie unsicher sind, wie sich Ihr konkreter Betreuungsanteil auf den Unterhalt auswirkt, lohnt sich eine individuelle rechtliche Einschätzung.