Mietrecht / Immobilienrecht

Was regelt das Miet- und Immobilienrecht?

Das Miet- und Immobilienrecht regelt die Beziehungen zwischen Mietern, Vermietern, Eigentümern und Verwaltern und umfasst Themen wie Kündigung, Mängel, Betriebskosten, Eigentümerversammlungen, Maklerrecht und baurechtliche Gewährleistung. Es sorgt für klare Verhältnisse bei Nutzung, Verwaltung, Kauf und Sanierung von Immobilien.

Key Benefits:

  • Rechtliche Klarheit: Fundierte Prüfung von Miet-, WEG- und Maklerangelegenheiten.

  • Effektive Durchsetzung: Unterstützung in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren.

  • Sicheres Immobilienmanagement: Beratung bei Kauf, Verwaltung und baulichen Maßnahmen.

Wann relevant:

  • Streitigkeiten im Mietverhältnis: Bei Mängeln, Kündigungen oder Nebenkosten.

  • Immobilienfragen: Von Eigentümerversammlung bis Bauabnahme.

Eine konkrete Auflistung aller Tätigkeitsbereiche:

  • Mietvertrag

  • Kündigung

  • Betriebskosten

  • Betriebskostenabrechnung

  • Nebenkosten

  • Mieterhöhung

  • Mietminderung

  • Wohnungseigentumsrecht

  • Beratung von Wohnungseigentümergemeinschaften

  • Beratung von Verwaltern

  • Beratung von Eigentümern

  • Hausgeldinkasso

  • Zwangsvollstreckung

  • Teilnahme an Wohnungseigentümerversammlungen

  • Gerichtliche Vertretung in WEG Verfahren

  • Außergerichtliche Vertretung in WEG Verfahren

  • Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • Vertretung von Eigentümern in Aktivprozessen

  • Vertretung von Eigentümern in Passivprozessen

  • Beratung vor Immobilienkauf

  • Beratung zu Teilungserklärungen

  • Beratung zu Gemeinschaftsordnungen

  • Überprüfung von Verwalterverträgen

  • Gestaltung von Verwalterverträgen

  • Vertretung von Maklern

  • Vertretung von Kunden von Maklern

  • Gestaltung von Maklerklauseln

  • Provisionsklagen

  • Abwehr von Provisionsklagen

  • Gestaltung von Maklerverträgen

  • Einleitung von Beweisverfahren

  • Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen

  • Vorschussklagen

  • Begleitung bei Abnahmeterminen

Lawyer portrait photo
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Rechtsanwalt Andreas Krämer LL.M.

Mit über 15 Jahren Erfahrung als selbstständiger Rechtsanwalt berate und vertrete ich Mandantinnen und Mandanten im Familienrecht, Strafrecht sowie im Ausländer- und Aufenthaltsrecht.

Mein Ziel ist es, klare, individuelle Lösungen zu entwickeln, die Ihnen helfen, auch in komplexen und belastenden Situationen rechtlich sicher und selbstbewusst zu handeln.