Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich von einem Ermittlungsverfahren gegen meine Person erfahre? Was mache ich, wenn in meiner Wohnung eine Hausdurchsuchung statt findet und/oder
Gegenstände beschlagnahmt werden?
Haben Sie einen Brief von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erhalten, in dem Ihnen die Begehung einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat vorgeworfen wird?
Oder Sie kommen in eine Konfliktsituation mit Polizei, in der man Ihnen sagt, dass Sie tatverdächtig sind?
Sie werden gerade damit konfrontiert, dass eine Durchsuchung Ihrer Wohnung statt finden soll? Bestimmte aufgefundene Gegenstände sollen beschlagnahmt werden?
Sie wissen nicht wie Sie sich richtig verhalten sollen?
Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Öhringen empfehle ich Ihnen:
1. Verweigern Sie jede Aussage! Führen Sie keine Gespräche mit Polizisten.
2. Verweigern Sie jede Bitte nach Mitwirkung bei der Aufklärung, bevor Sie nicht mit einem Rechtsanwalt gesprochen haben.
3. Gehen Sie niemals alleine zu einer Vernehmung.
4. Soweit Sie in die Untersuchungshaft gebracht werden, kontaktieren Sie baldmöglichst einen Rechtsanwalt.
5. Soweit eine Hausdurchsuchung statt finden soll, verlangen die Aushändigung des Durchsuchungsbeschlusses. Bestehen Sie darauf, dass Zeugen bei der Durchsuchung anwesend sein sollen.
6. Widersprechen Sie einer etwaigen Beschlagnahme.